Stilllegung einer Bausperrgut-Sortieranlage
Auszug
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 02.04.2001
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 16 (Abs. 4)
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht
Leitsätze
Art. 16 Abs. 4 USG, wonach die Behörden in dringenden Fällen die Sanierung einer Anlage vorsorglich anordnen und notfalls auch deren Stilllegung verfügen können, bezieht sich nur auf Altanlagen, die vor Inkrafttreten des USG formell und materiell rechtmässig betrieben wurden. Die vorliegend umstrittene Bausperrgut-Sortieranlage ist hingegen formell und materiell rechtswidrig. Die Betriebsstilllegung ist damit eine Massnahme zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes, die sogar ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage angeordnet werden dürfte, sofern sie den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und des Vertrauensschutzes nicht widerspricht (E. 2a).
Zeitschrift URP
URP 2001 472
Publikationsart
Entscheid