Nächtlicher Gastwirtschaftsbetrieb im Freien; Sanierung wegen Lärmemissionen
Leitsätze
Zu dem nach USG zu beurteilenden Lärm einer Gastwirtschaft gehören alle durch die bestimmungsmässige Nutzung der Anlage innerhalb und ausserhalb derselben verursachten Geräusche, also namentlich auch die Emissionen der Gartenterrasse sowie der von den Besuchern beim Betreten und Verlassen der Gaststätte und beim Parkieren auf dem reservierten Besucherparkplatz verursachte Lärm (E. 2b/aa). Der für Gewerbe- und Industrielärm geltende Anhang 6 der LSV kann für den Lärm einer Gastwirtschaft weder unmittelbar noch sinngemäss herangezogen werden (E. 3a). Da vorliegend anwendbare Belastungsgrenzwerte fehlen, ist es nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht auf Lärmmessungen und -schätzungen verzichtet und eine Einzelfallbeurteilung aufgrund seiner Feststellungen am Augenschein vorgenommen hat (E. 3b). Das USG verlangt an sich eine Gesamtbeurteilung verschiedener Einwirkungen (Art. 8), ohne aber zu regeln, nach welchen Kriterien die Summe…
Zeitschrift URP
URP 1997 495
Publikationsart
Entscheid