Baubewilligung für Gebäude, die längerem Aufenthalt von Personen dienen, in lärmbelastetem Gebiet
Entscheid
BGer, Urteil vom 09.09.2003
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 22 (Abs. 1 und 2)
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 43 (Abs. 1 lit. b und 2)
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 31 (Abs. 1 und 2)
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Art. 31 (Abs. 1 und 2)
Leitsätze
Um zu beurteilen, ob an der Errichtung eines Gebäudes in einem Gebiet, wo die Immissionsgrenzwerte für Lärm überschritten sind, ein überwiegendes Interesse im Sinne von Art. 31 Abs. 2 LSV besteht, muss unter anderem berücksichtigt werden, um wieviel diese Werte überschritten werden. Daneben können auch raumplanungsrechtliche Kriterien eine Rolle spielen; dies vor allem dann, wenn das betreffende Terrain eine Baulücke in einem bereits überbauten Gebiet darstellt und wenn die Errichtung neuer Wohnungen an diesem Ort städtebaulich geboten erscheint (E. 2.3). Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte um 6 dB(A) kann auf keinen Fall als leicht qualifiziert werden (E. 2.3.2).
Zeitschrift URP
URP 2003 832
Publikationsart
Entscheid