Informationsbeschaffung durch die Behörden
Zusammenfassung
Für den Vollzug des Umweltschutzgesetzes sind die Behörden auf umfangreiche Informationen angewiesen. Den Behörden stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, um sich die nötigen Informationen zu beschaffen: die Mitwirkungspflicht der Parteien im Verwaltungsverfahren, die Auskunftspflicht von Privaten und Betrieben, die Amtshilfe unter den Behörden und schliesslich die eigene Erhebung von Daten. Die Parteien müssen im Verwaltungsverfahren mitwirken. Vor allem die Gesuchstellerin ist verpflichtet, den Behörden diejenigen Informationen zu liefern, welche zur Feststellung des Sachverhaltes nötig sind. Diese Mitwirkungspflicht ist in den Gesetzen über das Verwaltungsverfahren des Bundes und wohl der meisten Kantone verankert. Das Umweltschutzgesetz verpflichtet jedermann, den Behörden die für den Vollzug erforderlichen Auskünfte zu erteilen und nötigenfalls Abklärungen durchzuführen oder zu dulden. Die Auskunftspflicht trifft alle natürlichen und…
Zeitschrift URP
URP 2004 29
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag