Die Aarhus-Konvention und ihre Umsetzung ins schweizerische Recht
Zusammenfassung
Am 25. Juni 1998 hat der Bundesrat im dänischen Århus (Aarhus) das UN/ECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) unterzeichnet. Die Aarhus-Konvention verfolgt drei Anliegen: erstens ein Zugangsrecht zu Umweltinformationen, zweitens ein Mitwirkungsrecht der Öffentlichkeit in umweltrelevanten Entscheidungsverfahren und drittens ein Recht auf Zugang zu Gerichten, damit erstinstanzliche Entscheidungen über den Zugang zu Umweltinformationen und über das Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten überprüft werden können. Sie ist vorwiegend im Prozess «Umwelt für Europa» entstanden. Grundlage bildeten die Charte über Rechte und Pflichten im Bereich der Umweltinformation (1990), die UN/ECE-Leitlinien über den Zugang zu Umweltinformationen und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der…
Zeitschrift URP
URP 2004 47
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag