Schwerverkehrsabgabe; Rückerstattung für Fahrten im unbegleiteten kombinierten Verkehr
Leitsätze
Im Rahmen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (SVA) gilt für den unbegleiteten kombinierten Verkehr Schiene/ Strasse (UKV) eine Sonderordnung. Nach Art. 4 Abs. 3 des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SVAG) begründen ein sogenannter Vor- oder Nachlauf im UKV einen Anspruch auf eine Rückerstattung gemäss Art. 8 der entsprechenden Verordnung (SVAV). Dazu zählen indessen nur Fahrten zwi-schen einem Umschlagbahnhof bzw. dem Rheinhafen einerseits und dem Be- oder Entladeort andererseits, also zwischen zwei unterschiedlichen Lokalitäten. Fahrten auf dem Areal des Umschlagbahnhofs oder des Rheinhafens sowie Fahrten auf dem Areal des Be- oder Entladeortes fallen hingegen nicht darunter, denn hier fehlt es an der nötigen räumlichen Distanz. Dies gilt auch für die Fahrten von rund 70 m zwischen dem Anschlussgeleise und dem Kehricht-bunker auf dem Areal der Kehrichtverbrennungsanlage Winterthur. Ob dieses Areal für den…
Zeitschrift URP
URP 2004 257
Publikationsart
Entscheid