Überbauungsordnung für Abfallsammelstelle; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde
Hinweis
BGer I. öff. Abt., Urteil vom 06.01.2004
Relevante Erlasse
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 26
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 26
Leitsätze
Weil sich das angefochtene Urteil betreffend die Überbauungsordnung für eine Abfallsammelstelle vor allem auf kantonales und kommunales Recht und auf die Eigentumsgarantie gemäss Art. 26 BV stützte und das ebenfalls beigezogene Immissionsschutzrecht des Bundes dabei von untergeordneter Bedeutung war, wäre die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht nur zulässig, wenn damit die im USG geregelten Aspekte des Falls zur Diskussion gestellt würden. Da dies vorliegend nicht der Fall war, stand die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht zur Verfügung (E. 1.1).
Zeitschrift URP
URP 2004 260
Publikationsart
Entscheid