Altlasten-Kostenverteilung aus privatrechtlicher Sicht
Zusammenfassung
Art. 32d des Umweltschutzgesetzes und vor allem dessen Absatz 3 stehen im Zentrum der bereits mehrjährigen und umfassenden Diskussion zur komplexen Frage, wer die oft sehr erheblichen Kosten der Sanierung von Altlasten zu tragen habe. Dabei wird meist der öffentlich-rechtliche Betrachtungswinkel zum Ausgangspunkt genommen. Oft kommt zu kurz, dass bei der Handänderung an Immobilien zwischen den an der Transaktion beteiligten Parteien zahlreiche andere als umweltrechtliche Fragestellungen gelöst und einer Einigung zugeführt werden müssen. Die Zuweisung der Kostenrisiken für die Altlastensanierung ist nur ein Element in einer Transaktion, bei der verschiedenste Faktoren mit wirtschaftlichen Auswirkungen in Betracht zu ziehen sind. Die Parteivereinbarung muss daher insgesamt behördlichen Verfügungen vorgehen. Nur so bleiben die Grundsätze der Privatautonomie, der Eigentumsfreiheit, der Handels- und Gewerbefreiheit berücksichtigt und ist gewährleistet,…
Zeitschrift URP
URP 2001 835
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag