Verweigerung einer Baubewilligung in unmittelbarer Nähe des Flughafens
Leitsätze
Fluglärmimmissionen werden grundsätzlich nicht anhand von Messungen sondern durch Berechnungen ermittelt (Art. 38 Abs. 2 LSV). Da das Dossier im vorliegenden Fall einen Bericht enthält, der auf Berechnungen nach dem neusten Stand der Technik basiert, hat das hiesige Verwaltungsgericht darauf verzichtet, Messungen auf der Parzelle der Betroffenen anzuordnen (E. 2b). Sind die Immissionsgrenzwerte überschritten, so werden Baubewilligungen für Neubauten, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, nur erteilt, wenn die Räume zweckmässig angeordnet und die notwendigen zusätzlichen Schallschutzmassnahmen getroffen wurden (Art. 22 Abs. 2 USG und Art. 31 Abs. 1 LSV). Massnahmen, die sich an den Vorkehrungen gegen Strassenlärm orientieren, sind den Besonderheiten des Fluglärms nicht angepasst; sie gewährleisten deshalb die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nicht (E. 11). Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, so kann die Baubewilligung gemäss Art. 31…
Zeitschrift URP
URP 2005 765
Publikationsart
Entscheid