Lichtimmissionen
Auszug
VerwGer BE, Urteil vom 24.10.2005
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 7 (Abs. 1)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11 (Abs. 1)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11 (Abs. 1)
Leitsätze
Zu den in Art. 7 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 1 USG genannten Strahlen gehören auch optische Strahlen, darunter sichtbares Licht; dies aber nur dann, wenn das Licht nicht von der Natur, sondern vom Bau oder vom Betrieb einer Anlage ausgeht. Reflexionen von Sonnenlicht auf der Oberfläche eines Folientunnels können Strahlen im Sinne des Umweltschutzgesetzes darstellen, obwohl die natürliche Sonneneinstrahlung dadurch weder gebündelt noch verstärkt wird (E. 5.5). Soweit dies wirksam möglich und zumutbar ist, darf von den Betroffenen verlangt werden, dass sie sich selber vor den Immissionen schützen (E. 5.6).
Zeitschrift URP
URP 2006 170
Publikationsart
Entscheid