Quartierplan; Lärmimmissionen des Flughafens Zürich
Leitsätze
Es ist davon auszugehen, dass in der Bauzone, die aufgrund des umstrittenen Quartierplans erschlossen werden soll, nach den im «vorläufigen Betriebsreglement» des Flughafens Zürich vom 29. März 2005 festgelegten Lärmkurven die Planungswerte für Lärm eingehalten werden. Zukünftige Änderungen, die wegen neuen oder geänderten Anlagen oder der Sanierung bestehender Anlagen zu erwarten sind, sind gemäss Art. 36 Abs. 2 LSV nur dann zu berücksichtigen, wenn die betreffenden Projekte im Zeitpunkt der Ermittlung bereits öffentlich aufgelegt sind (E. 3). Heute ist noch völlig offen, welche definitive Regelung dereinst getroffen und wie sich die Lärmbelastung um den Flughafen Zürich entwickeln wird. Deshalb können zum jetzigen Zeitpunkt die Vollzugsbehörden nicht angehalten werden, künftige, noch ungewisse Änderungen des Flugbetriebes bei der Lärmermittlung mitzuberücksichtigen. Die bestehende Ungewissheit über die künftige Entwicklung darf nicht…
Zeitschrift URP
URP 2007 201
Publikationsart
Entscheid