Bemessung der Grundgebühren für Abwasserentsorgung
Auszug
VerwGer BE, Urteil vom 26.09.2006
Relevante Erlasse
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 60a
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 60a
Leitsätze
Führt die geringe bauliche Nutzung der angeschlossenen Grundstücke bei durchschnittlichem Wasserverbrauch dazu, dass die periodischen Gebühren nahezu vollständig aus Grundgebühren bestehen, wird die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtungen nur ungenügend berücksichtigt, was das Äquivalenzprinzip verletzt und in Widerspruch zu Art. 60a GSchG steht (E. 5.3–5.4).
Zeitschrift URP
URP 2007 206
Publikationsart
Entscheid