Kanalisationsanschlusspflicht für Landwirtschaftsbetrieb
Hinweis
VerwGer BE, Urteil vom 07.09.2006
Relevante Erlasse
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 12 (Abs. 4)
SR 814.20, Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG)
(24.01.1991)
Art. 12 (Abs. 4)
Leitsätze
Ein Landwirtschaftsbetrieb, der nicht mehr über einen erheblichen Rindvieh- und Schweinebestand verfügt, kann mangels betriebseigener Tiere, deren Jauche zur Mischung mit häuslichen Abwässern geeignet ist, nicht von der Kanalisationsanschlusspflicht befreit werden. Dass die für die Mischung der häuslichen Abwässer notwendige Jauche von einem in einiger Distanz befindlichen anderen Betrieb zugeführt wird, ändert nichts an dieser Beurteilung (E. 4.5).
Zeitschrift URP
URP 2007 211
Publikationsart
Entscheid