Bewilligung für Einbau eines Glockenspiels im Turm einer Kapelle; Lärmschutz
Leitsätze
Da sowohl die Kapelle als auch das Läutwerk nach Inkrafttreten des USG errichtet worden sind, untersteht das umstrittene Geläute den Vorschriften für Neuanlagen. Einzuhalten sind also die strengen Planungswerte bzw., weil solche vorliegend fehlen, ein Immissionsniveau, bei welchem nach behördlicher Beurteilung höchstens geringfügige Störungen auftreten (E. 4). Die Geräusche von Glockenspielen, mit denen Melodien gespielt werden, sind im deutschschweizerischen Raum keine «traditionelle Klanginszenierung». Sie verfügen deshalb über ein grösseres Störpotential als vertraute Klänge schwingender Glocken, denen in der Bevölkerung traditionsgemäss nach wie vor eine besondere Einstellung entgegengebracht wird. Das täglich viermalige Abspielen von Melodien bedeutet auch in einer der Lärm-Empfindlichkeitsstufe III zugewiesenen Kernzone eine mehr als nur geringfügige Störung, während ein tägliches Glockenspiel von maximal 60 Sekunden Dauer nicht über…
Zeitschrift URP
URP 2007 212
Publikationsart
Entscheid