Gesetzliches Entsorgungssystem; Wettbewerb
Auszug
BGer II. öff. Abt., Urteil vom 07.08.2007
Relevante Erlasse
SR 172.021, Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG)
(20.12.1968)
Art. 48 (Abs. lit. a)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 32a bis
Leitsätze
Den Unternehmen, welche nicht Vertragspartner von privat-rechtlichen Vereinbarungen zur kollektiven Rückführung und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte sind, können wirtschaftliche Nachteile entstehen. Diese Benachteiligung geht letztlich nicht von den Branchenvereinbarungen aus, sondern ist primär die Folge des bereits gesetzlich vorgezeichneten Entsorgungssystems, insbesondere der gesetzlichen Rücknahmepflicht gemäss Art. 4 VREG (E. 4.5).
Zeitschrift URP
URP 2008 250
Publikationsart
Entscheid