Baubewilligung für grossformatige Flachbildschirme; Lichtimmissionen
Leitsätze
Grossformatige Flachbildschirme (50-Zoll; Diagonale von 127 cm), die als Leuchtreklamen in einer Vitrine installiert sind, strahlen grossflächig unruhige Lichtemissionen aus der Fassadenöffnung hinaus auf die Strasse. Diese beträchtlich intensivierten Lichtimmissionen in der Umgebung stellen im Ergebnis eine Aussenbeleuchtung des Gebäudes dar. Eine solche langfristig angelegte Umgestaltung ist als Nutzungsänderung einzustufen, bei der die Öffentlichkeit und die Nachbarn ein Interesse an einer vorgängigen Kontrolle haben. Der Grundsatz der vorsorglichen Emissionsbegrenzung gemäss Art. 11 Abs. 2 USG kann verletzt sein oder es können sogar schädliche oder lästige Immissionen verursacht werden (E. 2.5). Das Aufstellen und Betreiben solcher Monitore bedarf einer Bauwilligung gemäss Art. 22 RPG (E. 2.6).
Zeitschrift URP
URP 2008 257
Publikationsart
Entscheid