Nicht UVP-pflichtige Tiefgarage; Emissionserklärung oder Emissionserhebung
Leitsätze
Eine nicht UVP-pflichtige Tiefgarage mit 202 Parkplätzen, die in einem Gebiet mit Jahresmittelwerten von 14 µg/m3 eine vorhersehbare Erhöhung von Stickstoffdioxid-Immissionen von weniger als 0,2 µg/m3 verursachen würde, erfordert weder eine Emissionserklärung gemäss Art. 12 LRV noch eine Emissionserhebung gemäss Art. 28 Abs. 1 LRV. Solche Immissionen können als schwach oder gar vernachlässigbar bezeichnet werden (E. 6.3). Das Bauvorhaben erfordert einen Abluftkamin, der im derzeitigen Projekt noch nicht enthalten und in Anbetracht der ein¬zuhaltenden Anforderungen betreffend Distanz und Höhe nicht leicht realisierbar ist. Angesichts der diesbezüglichen Ungewissheit und der Bedeutung dieser Frage für die Nachbarschaft müssen erst detaillierte Pläne dazu verlangt werden. Deshalb kann die Erteilung der Baubewilligung nicht einfach unter der Bedingung erfolgen, den Standort des Abluftkamins so festzulegen, dass die zur Distanz und Höhe erlassenen…
Zeitschrift URP
URP 2008 825
Publikationsart
Entscheid