Umweltverträglichkeitsprüfung für eine Kiesgrube im Rahmen eines Gestaltungsplanverfahrens
Leitsätze
Legitimation aufgrund einer zu erwartenden, deutlichen Mehrbelastung durch Lastwagenverkehr (E. 1 c). Der Erlass eines Sondernutzungsplanes, z.B. eines Gestaltungsplanes für eine grosse Kiesgrube, hat in Abwägung aller öffentlichen oder privaten Interessen, welche aufgrund der konkreten Umstände und des geltenden Rechts massgebend erscheinen, zu erfolgen. Diese raumplanerische Interessenabwägung beschränkt sich nicht auf die im Raumplanungsgesetz erwähnten Interessen (E. 2). Im Gestaltungsplanverfahren für eine Kiesgrube mit einem Abbauvolumen von 2 Mio. m3 Kies ist eine UVP durchzuführen, obwohl die UVPVerordnung noch nicht erlassen ist (E. 3 b/c). Einschränkung des Prüfungsbereichs im konkreten Fall aus Gründen der Verhältnismässigkeit (E. 3 d).
Zeitschrift URP
URP 1988 1
Publikationsart
Entscheid