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URP 1990-3

Deponiebewilligung Chrüzlen; Pflicht der Kantone zur Verfahrenskoordination

Entscheid

Leitsätze Nach den Grundsätzen der Planungspflicht ist bei der Bewilligung von grösseren Deponien ein Nutzungsplanungsverfahren durchzuführen (E. 3b und 4c). An die Nutzungsplanung für die Verwirklichung einer Deponie dürfen keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an eine Baubewilligung nach Art. 24 RPG (E. 3b). Sind…

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Entscheid

Instanz

BGer I. öff. Abt.
14.03.1990
BGE 116 Ib 50

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