URP 1990-3
Deponiebewilligung Chrüzlen; Pflicht der Kantone zur Verfahrenskoordination
Entscheid
Leitsätze Nach den Grundsätzen der Planungspflicht ist bei der Bewilligung von grösseren Deponien ein Nutzungsplanungsverfahren durchzuführen (E. 3b und 4c). An die Nutzungsplanung für die Verwirklichung einer Deponie dürfen keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an eine Baubewilligung nach Art. 24 RPG (E. 3b). Sind…
Inhalt
Entscheid
Instanz
BGer I. öff. Abt.14.03.1990
BGE 116 Ib 50