Emmissionsgutschrift und Emmissionsverbund in den Entwürfen zu den Umweltschutzgesetzen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG) und seine Vollziehungsverordnungen arbeiten mit den klassischen verwaltungsrechtlichen Instrumenten, insbesondere mit Verboten und Geboten. Sie treten also quasi von aussen an die Wirtschaft heran und schränken diese ein. Von der Möglichkeit, neben diesen sicher notwendigen Mitteln auch noch solche einzusetzen, die an die unserer Wirtschaft innewohnenden Prinzipien und Kräfte anknüpfen, also die Dynamik unserer Unternehmen zugunsten des Umweltschutzes nutzbar machen, hat der Gesetzgeber hingegen keinen Gebrauch gemacht. So verzichtet das geltende Umweltschutzgesetz des Bundes etwa auf das Instrument der Lenkungsabgabe. Auch besteht wegen der grundsätzlich absolut geltenden Grenzwerte von Luftreinhalte- und Lärmschutz-Verordnung heute kein Anreiz dafür, diese Werte freiwillig zu unterschreiten und damit die Umwelt zusätzlich zu entlasten. Dies ist von verschiedener Seite immer wieder…
Zeitschrift URP
URP 1990 194
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag