Kantonales Umweltschutzrecht im Netz des Bundesrechts
Zusammenfassung
Die Grenzziehung zwischen eidgenössischen und kantonalen Zuständigkeiten im Umweltschutzbereich nach geltendem Verfassungs- und Gesetzesrecht bietet grosse Schwierigkeiten. Jedenfalls sind die Kantone keineswegs auf blossen Vollzug des Bundesrechts beschränkt: Vielmehr finden sich auf der Landkarte des Bundes-Umweltrechts verschiedene "weisse Flecken", welche von den Kantonen ausgefüllt werden können (und sollten). Ferner ist es in verschiedener Hinsicht Sache der Kantone, die im eidgenössischen Umweltschutzrecht verankerten Grundsätze zu konkretisieren; auch gewisse neue, umweltrelevante Grund-rechte und Grundpflichten können von den Kantonen in ihre Verfassungen aufgenommen werden. Sodann stellt sich die Frage, ob und inwieweit bundesrechtliche Vorschriften von den Kantonen als – überschreitbare – Mindeststandards behandelt werden können. Natürlich haben die Kantone daneben Bestimmungen über Organisation, Verfahren und Instrumente zu…
Zeitschrift URP
URP 1993 1
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag