Änderung von lärmigen Anlagen – Errichtung oder Sanierung?
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Allgemein
SR 814.41, Lärmschutz-Verordnung (LSV)
(15.12.1986)
Allgemein
Zusammenfassung
Stützen sich die Vorschriften der Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundes für geänderte lärmerzeugende Anlagen auf das Recht für Neuanlagen oder auf das Sanierungsrecht? Um diese Frage oder besser die Antwort dazu, geht es im folgenden. Aber weshalb überhaupt diese Einreihung? Ist es nicht einerlei und blosse Begriffsklauberei? Nein, denn das Neuanlagenrecht und das Sanierungsrecht sind zu verschieden, enthalten zu unterschiedliche Wertungen, als dass man sie vermengen dürfte. Diese Unterschiede sind deshalb vorerst aufzuzeigen; was aber nur gelingt, wenn man sich zuallererst das Konzept der Lärmbekämpfung des Bundesumweltschutzrechts in Erinnerung ruft.
Zeitschrift URP
URP 1994 432
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag