Lärmschutz; Betonwerk in der Industrie und Gewerbezone
Hinweis
VerwGer ZH, Urteil vom 23.06.1994 (unbekannt)
Leitsätze
Eine Lärmprognose soll den Behörden ermöglichen, vom Anlageinhaber die notwendigen Daten für die Anordnung von sach-gerechten und verhältnismässigen Massnahmen zu erheben. Vom Anlagebetreiber verlangte Abklärungen müssen erfolgreich, geeignet und verhältnismässig sein, weshalb die Anforderungen an die Lärmprognose nicht überdehnt werden dürfen (E. 1).