WTO und GATT '94 aus umweltrechtlicher Sicht
Zusammenfassung
Eine Analyse des WTO-Vertragssystems, die sich auf die bisherige umweltrelevante Panel-Rechtsprechung und den neuen Vertragstext stützt, zeigt für die Zulässigkeit ökologisch motivierter Handelsbeschränkungen folgendes Bild: Zum Schutz der Umwelt erforderliche Importbeschränkungen sind in der Regel zulässig, sofern sie an einer Produkteeigenschaft anknüpfen und die Grundprinzipien des GATT-Rechts wie etwa die Meistbegünstigung und die Nichtdiskriminierung beachten. Grundsätzlich nicht GATT-kompatibel sind hingegen Handelsbeschränkungen für Produkte, die nur umweltschädigend hergestellt worden sind. Die Unvereinbarkeit solcher Importverbote mit den Grundsätzen des internationalen Handelsrechts wirft schwierige Rechtsfragen in bezug auf verschiedene internationale Umweltabkommen auf, die bereits nicht GATT-kompatible Handelsbeschränkungen vorsehen.
Zeitschrift URP
URP 1994 457
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag