Beschwerdelegitimation bei Umbauvorhaben
Leitsätze
Da sich der umstrittene Baubewilligungsentscheid des Bauinspektorats auch auf Umweltschutzrecht des Bundes (StFV, USG und LRV) stützte, waren der Nichteintretensentscheid der Baurekurskommission und der Entscheid des Appellationsgerichts geeignet, die korrekte Anwendung von Bundesrecht zu vereiteln. Die staatsrechtliche Beschwerde ist deshalb als Verwaltungsgerichtsbeschwerde an die Hand zu nehmen (E. 1c). Ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren ohne Ausschreibung des Baugesuches ist nur zulässig für kleine Bauvorhaben wie minimale Innenumbauten, bei denen Auswirkungen auf die Nachbarschaft ausgeschlossen sind. Im vorliegenden Fall erfährt eine Anlage, die der Störfallverordnung untersteht und die unbestrittenermassen gewisse Emissionen bewirkt, relativ umfangreiche apparative und räumliche Anpassungen. Da Auswirkungen auf die Nachbarschaft in solchen Fällen nicht zum vornherein auszuschliessen sind, ist ein ordentliches Bewilligungsverfahren mit…
Zeitschrift URP
URP 1995 107
Publikationsart
Entscheid