Interessenabwägung im Umweltrecht
Zusammenfassung
Die Interessenabwägung im Umweltrecht ist ein topisches Verfahren, bei dem zunächst die einzelnen durch den Entscheid betroffenen Interessen ermittelt und sodann zueinander in Beziehung gesetzt werden müssen. Dies ist immer nur nach Massgabe ihrer tatsächlichen Tangierung im Einzelfall möglich. Von Bedeutung für die Abwägung sind dabei die Untersuchung des Masses der Berührung einzelner Interessen unter Berücksichtigung aller möglichen Auswirkungen des Entscheides, wozu auch dessen Präjudizwirkung gehört. Eine optimale Verwirklichung verschiedener Interessen kann dabei nur aufgrund eines Vergleichs möglicher Entscheidalternativen erreicht werden. Dieses Verfahren nähert sich dabei der volkswirtschaftlichen Optimierung mittels der Suche nach dem sogenannten Pareto-Optimum. Diese Interessenabwägung ist in jedem Fall, wo der Gesetzgeber dem Rechtsanwender Freiräume eigener Entscheidung öffnet, notwendig. Der Rechtsanwender kann sich ihrer nicht…
Zeitschrift URP
URP 1995 75
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag