Bedeutung, Handlungsbedarf und Perspektiven der USG-Revision für die Kantone
Zusammenfassung
Die Revision des USG trifft die Kantone viel weniger unvorbereitet als damals die Einführung des neuen Gesetzes. Die Verwaltungsstrukturen sind längst geschaffen und der Vollzug hat sich eingespielt. Auf viele der neuen gesetzlichen Bestimmungen hat man in den Kantonen geradezu gewartet, weil sie helfen, die beim Vollzug entstandenen Probleme zu lösen. Die mit der Revision verbundene markante Ausweitung des Bundesrechts führt tendenziell dazu, dass die Kantone weniger Kompetenzen haben. Das kantonale Recht muss im Zusammenhang mit der USGRevision also nicht aus- sondern zum Teil abgebaut werden – vor allem in den Bereichen Abfall, Altlasten und Bodenschutz. Dieser Abbau des kantonalen Rechts sollte nicht sofort vorgenommen werden, sondern längerfristig und möglichst im Zusammenhang mit anderen Rechtsetzungsgeschäften. Einzig im Bereich der umweltgefährdenden Organismen stehen die Kantone (oder ein Teil von ihnen) vor der Aufgabe, neue…
Zeitschrift URP
URP 1996 554
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag