Erstellung eines Dienstleistungszentrums in Gebiet mit übermässiger Luftbelastung
Hinweis
VerwGer ZH, Urteil vom 19.04.1996 (unbekannt)
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11 (Abs. 3)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 12
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 12
Leitsätze
Die Erstellung eines Dienstleistungszentrums mit 2'700 Arbeitsplätzen in einem Gebiet mit übermässiger Luftbelastung ist zulässig, weil der mit dem Projekt verbundene Motorfahrzeugverkehr die Schadstoffemissionen nur um rund 0,5 % erhöht (E. 6c). Bei der Festsetzung der gebotenen Anzahl Parkfelder ist ein Ausgleich zwischen den gegenläufigen Interessen von Umweltrecht und Baupolizeirecht zu schaffen (E. 9c). Bei der Anwendung von Art. 24 USG ist nicht auf die Groberschliessung abzustellen; vielmehr ist massgebend, ob eine vollständige Erschliessung besteht oder nicht (E. 10c).