Kehrichtgebühr für Ferienwohnungen; Verursacherprinzip und Rechtsgleichheit
Auszug
BGer II. öff. Abt., Urteil vom 20.11.1995 (2A. 23/1994 und 2P. 19/1994)
Leitsätze
Aus dem Verursacherprinzip des Art. 2 USG darf nicht geschlossen werden, dass nur eine entsprechend der effektiven Abfallmenge vorgenommene Kostenverteilung zulässig wäre (E. 10c). Die Erhebung höherer Kehrichtgebühren von Haus- und Wohnungseigentümern, die in der betreffenden Gemeinde keinen Wohnsitz haben, verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit (E. 11).