Nachbarrechtlicher Schutz gegen Lärmimmissionen; Vorsorgeprinzip
Auszug
BGer, Urteil vom 05.03.1996
Relevante Erlasse
SR 210, Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
(10.12.1907)
Art. 684
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11 (Abs. 2)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 11 (Abs. 2)
Leitsätze
Eine Abstimmung der Empfindlichkeitsstufen für Lärm am Zonenrand müsste im öffentlichrechtlichen Verfahren gesucht werden. Im privatrechtlichen Verfahren bleibt für die Änderung der rechtskräftig den Nutzungszonen zugeordneten Empfindlichkeitsstufen kein Raum. Vorliegend ist deshalb auf den Immissionsgrenzwert der Empfindlichkeitsstufe III abzustellen. Eine auf Art. 684 ZGB gestützte richterliche Sanktion setzt unabdingbar Übermässigkeit der Immissionen voraus. Das Vorsorgeprinzip ist dem privatrechtlichen Immissionsschutz fremd (E. 4a/cc).
Zeitschrift URP
URP 1997 150
Publikationsart
Entscheid