Rodungsbewilligung für Erstellung einer Zufahrtsstrasse zum Ferienhaus
Leitsätze
Um den Vertrauensschutz erfolgreich anrufen zu können, muss die Zusicherung, auf welche sich die Bürgerin oder der Bürger stützt, von einer Behörde stammen, die das Gemeinwesen verpflichten kann oder von deren Zuständigkeit die interessierte Person vernünftigerweise ausgehen konnte. In der Bewilligung des kantonalen Amtes für Strassenunterhalt zur Benützung des öffentlichen Grundes für die Erstellung einer Zufahrtsstrasse ist deshalb keine Rodungsbewilligung für den genannten Zweck zu sehen (E. 2 und 3). Das Walderhaltungsgebot geht dem Interesse an einer privaten Zufahrtsstrasse zu einem Ferienhaus vor. Eine entsprechende Wiederherstellungsverfügung ist auch angesichts der finanziellen Interessen der betroffenen Privatperson mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip vereinbar (E. 6).