Lärmimmissionen durch Probebohrungen der NAGRA; Baulärm; Beschwerdelegitimation
Zusammenfassung
VerwGer ZH, Urteil vom 18.12.1997
Relevante Erlasse
SR a173.110, alt Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG)
(16.12.1943)
Art. 103 lit. a
SR a173.110, alt Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG)
(16.12.1943)
Art. 103 lit. a
Leitsätze
Beschwerdelegitimation Bei – zeitlich beschränktem – Baulärm ist der Kreis der Beschwerdelegitimierten wesentlich enger zu ziehen als bei Betriebslärm. Dabei kann insofern auf die im Entwurf des BUWAL für eine Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms (November 1996) enthaltenen Kriterien abgestellt werden, als die Legitimation automatisch entfällt, wenn die in den Ziffern 312 bzw. 322 erwähnten Abstände zwischen Baustelle und lärmempfindlichem Raum überschritten sind (E. 1c).
Zeitschrift URP
URP 1998 73
Publikationsart
Entscheid