Recycling-Center; Verfahrenskoordination
Leitsätze
Bei der vorliegend umstrittenen Bewilligung für ein UVP-pflichtiges Recycling-Center ist das arbeitsgesetzliche Plangenehmigungsverfahren massgebliches Verfahren im Sinne der UVPV (Art. 5 und Ziff. 40.7 Anh.). Nach zürcherischer Bauverfahrensordnung ist die hiefür zuständige Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich auch die für die Koordination verantwortliche Stelle. Um ihrer Koordinationspflicht zu genügen, hätte diese nun nicht bloss das kommunale Baubewilligungsverfahren und das lufthygienische Bewilligungsverfahren, sondern auch die gewässerschutzrechtlichen Sonderbewilligungen betreffend Kanalisation und Entwässerung in die Koordination miteinbeziehen müssen, denn es geht dabei um grundlegende Entscheide betreffend das gesamte Betriebskonzept und nicht um Detailfragen, die später gelöst werden können. Es genügt auch nicht, dass die zuständige Amtsstelle im Rahmen des Mitberichtsverfahrens entsprechende Anträge stellt, denn diese stellen…
Zeitschrift URP
URP 1998 765
Publikationsart
Entscheid