La distinction juridique entre déchets et non-déchets
Zusammenfassung
Die Qualifikation einer Sache als Abfall ist ein entscheidendes Element für die Eingrenzung des Anwendungsgebiets der Abfallgesetzgebung (Ziff. 1). Zu Beginn haben sich die verschiedenen Gesetzgeber für eine relativ weite Formulierung entschieden; mit der Zeit wurde die Begriffsbestimmung jedoch immer mehr präzisiert. Unter dem Einfluss des internationalen und des Gemeinschaftsrechts der EU wurde sie weitgehend vereinheitlicht (Ziff. 2). Die juristische Definition von Abfall beinhaltet einen objektiven und einen subjektiven Aspekt. Diese zweite Komponente wird künftig objektiver interpretiert werden: Gemäss Bundesgericht hängt der Abfallbegriff vom Entsorgungskonzept ab, so wie es im USG definiert wird, das auch die zur Wiederverwertung bestimmten Objekte umfasst (Ziff. 3). Daraus folgt, dass die Grenze zwischen Abfall und Nicht-Abfall an der Schnittstelle zwischen Sachen, die wiederverwertet werden, und Gegenständen oder Substanzen, die im normalen…
Zeitschrift URP
URP 1999 90
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag