Bau- und Gastgewerbebewilligung für Einkaufszentrum; Parkplatzbewirtschaftung; Luftreinhaltung
Leitsätze
Das Umweltschutzgesetz ist kein Verhinderungs-, sondern ein Massnahmengesetz. Das von den Nachbarn angestrebte Verbot der Anlage kann deshalb vorliegend mit Umweltschutzgründen nicht gerechtfertigt werden (E. 4). Emissionsbegrenzungen, die sich ohne weiteres direkt auf Art. 12 USG stützen lassen und die im Massnahmenplan Lufthygiene vorgesehen sind, können bereits angeordnet werden, auch wenn die im Massnahmenplan vorgesehene zusätzliche Gesetzesgrundlage trotz Ablauf der entsprechenden Frist noch aussteht. Vorliegend gilt dies bezüglich der Bewirtschaftung der Kundenparkplätze. Für private, nicht allgemein zugängliche Parkplätze sieht der Massnahmenplan hingegen keine Bewirtschaftungspflicht, sondern bloss Informationskampagnen und ähnliches vor. Deshalb hat das Verwaltungsgericht die Pflicht zur Bewirtschaftung von Angestelltenparkplätzen zu Recht aufgehoben (E. 7b). Massnahmen der Parkplatzbewirtschaftung können dann als Betriebsvorschriften im…
Zeitschrift URP
URP 1999 224
Publikationsart
Entscheid