Subventionierung von Gewässerschutzmassnahmen für Thermalquelle aus Mineralölsteuerertrag
Leitsätze
Nach Wortlaut und Materialien zu Art. 25 Satz 2 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2) können nicht nur Massnahmen zur Behebung von Waldschäden und zur Wiederherstellung von Wäldern subventioniert werden, sondern auch andere Umweltschutzmassnahmen. Voraussetzung für eine Subventionierung anderer Umweltschutzmassnahmen ist aber, dass die Umweltschäden durch den motorisierten Strassenverkehr verursacht und nach Art und Ausmass mit den Waldschäden vergleichbar sind. Der motorisierte Strassenverkehr ist nach heutiger Erkenntnis nicht ursächlich für Gewässerverschmutzungen. Im vorliegenden Fall fehlt es zudem an einer mit dem Waldsterben nach Art und Ausmass vergleichbaren Gefährdung der Gewässer.
Zeitschrift URP
URP 1999 280
Publikationsart
Entscheid