Verursachergerechte Gebühren für die Entsorgung von Siedlungsabfällen – zwingend oder à la discrétion?
Zusammenfassung
Die Präzisierung der Finanzierungsgrundsätze im Art. 32a USG ist widersprüchlich und das Kriterium der Gefährdung einer umweltgerechten Entsorgung in dessen Abs. 2 USG zu vage. Letzteres bietet sich als Freipass für die Finanzierung über Steuermittel geradezu an. Die Berufung auf die mangelnde Bereitschaft der Bevölkerung, mengenabhängige Gebühren zu bezahlen, kann nicht genügen, um diese Gefährdung nachzuweisen und von der Einführung verursachergerechter Gebührensysteme abzusehen. Lässt man sie gelten, entsteht eine Situation, die krass gegen das Gleichheitsgebot verstösst. Andererseits bietet die demnächst vorliegende Richtlinie des BUWAL Gemeinden und Kantonen verschiedene Möglichkeiten, schrittweise von einer Finanzierung mit Steuermitteln zu einem verursachergerechteren System überzugehen. Dabei kommt man mit der Möglichkeit, als Ergänzung zu den Mengengebühren gedachte Grundgebühren zu erheben, den Gegnern der mengenabhängigen…
Zeitschrift URP
URP 1999 336
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag