Innenlärm eines bestehenden Gebäudes
Leitsätze
Beim Innenlärm bestehender Gebäude sind die LSV und ihre Anhänge weder direkt noch analog anwendbar, da die nach Art. 39 Abs. 1 LSV vorgeschriebene Art der Ermittlung von Lärmimmissionen bei Innenlärm versagt. Gemäss Art. 12 Abs. 2 USG können die Behörden zwar, wenn die Verordnungen nichts vorsehen, an sich auf die Grundsätze des USG selbst zurückgreifen. Art. 12 Abs. 2 USG ist aber nicht auf das hier vorliegende grundsätzliche Problem des Innenlärms in einer bestehenden Liegenschaft zugeschnitten. Hiefür müssen generelle Lösungen getroffen werden. In direkter Anwendung von Art. 16 Abs. 4 USG eine Sanierungsmassnahme zu erlassen, wäre nur zulässig, wenn die Sache als dringlich erschiene, was hier nicht der Fall ist. Da der geplante Umbau auch keine wesentliche Änderung im Sinne von Art. 18 Abs. 1 USG beinhaltet, kann sich die umstrittene Lärmschutzauflage aber auch nicht auf dieseBestimmung abstützen (E. 4). Wenn mit einer behördlichen…
Zeitschrift URP
URP 1999 742
Publikationsart
Entscheid