Gegenstand und Vollzug des Biotopschutzes nach NHG
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verlangt den Schutz von zahlreichen sehr verschiedenartigen Typen von Biotopen. Je nach ihrer Bedeutung haben der Bund bzw. die Kantone diese Biotope zu bezeichnen. Allen schutzwürdigen Biotopen kommt unabhängig von der Bezeichnung ein gewisser unmittelbar gesetzlicher Schutz zu. Am stärksten ist dieser Schutz bei Mooren von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung. Solche Moore sind direkt von Bundesverfassungs wegen grundeigentümerverbindlich geschützt. In Bezug auf den Vollzug des bundesrechtlichen Biotopschutzes findet sich im NHG keine allgemeine Regelung. Das Hauptgewicht des Vollzugs liegt bei den Kantonen. In erster Linie haben sie für den Schutz der bezeichneten Biotope von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung zu sorgen. Die wichtigsten Schutzinstrumente sind raumplanerische Massnahmen, Schutzverordnungen und -verfügungen sowie Verträge mit Grundeigentümern und…
Zeitschrift URP
URP 1999 765
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag