Verursachergerechte Überwälzung der Abfallentsorgungskosten
Hinweis
VerwGer TG, Urteil vom 10.06.1998
Relevante Erlasse
SR 101, Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)
(18.04.1999)
Art. 4
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 2
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 32 (Abs. 1)
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 32 (Abs. 1)
Leitsätze
Ein Gemeindereglement, das für die Entsorgung von kompostierbarem Material und Wiederverwertbarem bei Gewerbetreibenden zwischen solchen mit Wohnsitz und solchen ohne Wohnsitz unterscheidet und verschieden hohe Gebühren festsetzt, widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot und dem Verursacherprinzip (E. 3b). Es widerspricht nicht dem Verursacherprinzip, wenn für die direkte Anlieferung von kompostierbarem Material eine Mengengebühr erhoben wird, obschon für die Entsorgung von kompostierbarem Material bei Haushalten bereits eine Pauschalgebühr in Rechnung gestellt wird (E. 3c).
Zeitschrift URP
URP 1999 827
Publikationsart
Entscheid