Das neue Gentechnologierecht: Neue Klippen für Unternehmen?
Zusammenfassung
Die grösste Klippe für die Unternehmen war bisher das Fehlen gesetzlicher Ausführungsbestimmungen im Gentechnologierecht. Nach Erlass der drei neuen Verordnungen erscheinen immerhin noch drei Klippen von besonderer Bedeutung: Der Auslegungsbedarf der unbestimmten Rechtsbegriffe im Gesetz, aber auch in den Verordnungen und ihren Anhängen lässt konkretisierende Richtlinien über Art und Umfang der im Zusammenhang mit Bewilligungsgesuchen abzugebenden Informationen als wünschenswert erscheinen, um den Anschein politisch motivierter Entscheide von vornherein zu vermeiden. Ethische Beurteilungsgesichtspunkte fehlen in den Ausführungsverordnungen. Ihre Berücksichtigung bei der Beurteilung von Bewilligungsgesuchen würde daher im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nur gegen das Legalitätsprinzip, sondern auch gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstossen. Bei der Ausarbeitung von Verträgen mit ausländischen Lieferanten empfiehlt sich die Vereinbarung…
Zeitschrift URP
URP 2000 56
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag