Ökologische Steuerreform und eidgenössische Energieabgaben
Zusammenfassung
Mit der Grundnorm, über deren Aufnahme in die Bundesverfassung Volk und Stände am 24. September 2000 abstimmen werden, wird ein Vorschlag für den Einstieg in die ökologische Steuerreform gemacht. Die Energieabgabe entspricht insgesamt betrachtet den Anforderungen, die an eine sachgerechte Reform gestellt werden. Es handelt sich um eine Lenkungszweck- und um eine Verwendungszwecksteuer. Sie hat freilich Stärken und Schwächen. Zu den Stärken zählen insbesondere die zu erwartende ökologische Wirksamkeit und die Staatsquotenneutralität. Zu den Schwächen zählt, dass die Wettbewerbsneutralität wegen der Beschränkung auf nichterneuerbare Energien nicht ganz gewahrt wird. Dadurch, dass die Erträge der Abgabe zur Reduktion der Lohnnebenkosten eingesetzt werden, ist die Staatsquotenneutralität gegeben. Sodann werden die als Folge der durch die Abgabe bewirkten Kostenerhöhungen des Produktionsfaktors (Energie) eintretenden Wettbewerbsnachteile durch die…
Zeitschrift URP
URP 2000 525
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag