Nichtgenehmigung einer Neueinzonung in Flughafenanrainergemeinde; Lärmschutz
Leitsätze
Soweit Lärmvorschriften in einem Bundesgesetz geregelt sind, sind sie für die Gerichte verbindlich. Eine akzessorische Prüfung von Verordnungsrecht wäre an sich möglich, ist hier aber nicht angezeigt (E. 4a). Da der gemäss Ziff. 221 des revidierten Anhangs 5 LSV massgebliche Planungswert auf dem umstrittenen Gebiet deutlich überschritten wird, ist die Einzonung kraft Art. 24 Abs. 1 USG unzulässig (E. 4b). Die Aussenlärmimmissionen ortsfester Anlagen werden anhand der Belastungsgrenzwerte gemäss den Anhänge 3 ff. LSV beurteilt. Fehlen entsprechende Belastungsgrenzwerte, so sind die Lärmimmissionen nach Art. 15 USG zu bewerten, wobei auch die Art. 19 und 23 USG zu berücksichtien sind. Die Beurteilung erfolgt grundsätzlich nach den selben Kriterien wie für die Festlegung der Immissionsgrenzwerte, der Alarm- und Planungswerte. Daher hatte der Regierungsrat schon vor Erlass des revidierten Anhangs 5 LSV im Plangenehmigungsverfahren zu prüfen, ob neu…
Zeitschrift URP
URP 2000 724
Publikationsart
Entscheid