Baubewilligung für Mobilfunkantenne; Anwendung der NISV
Leitsätze
Eine gewöhnliche Mobilfunk-Basisstation ist in einer Wohnzone zonenkonform. Sie ist auch nicht an die Vorschriften betreffend Gebäude- und Firsthöhe gebunden, sondern kann als Dachaufbaute gemäss § 292 PBG-ZH bewilligt werden (E. 5). Die NISV ist auf hängige Verfahren sofort anwendbar (E. 7). Erschöpft sich die vorsorgliche Emissionsbegrenzung in der Einhaltung der Anlagegrenzwerte? (Frage offen gelassen) Prüfung weiterer Massnahmen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung (Begrenzung der Sendeleistung, Verlegung des Antennenstandorts) (E. 9). Ermittlung der Immissionen anhand der Angaben des Standortdatenblatts (E. 10). Der Nachbar, der aufgrund seiner Betroffenheit zur Beschwerde befugt ist, kann auch die Überschreitung von Immissionsgrenzwerten oder Anlagegrenzwerten an Orten beanstanden, an welchen er der Strahlung nicht selber ausgesetzt ist, sofern ihm die entsprechenden Rügen einen Vorteil verschaffen (E. 11b). Die ungenügenden Angaben des…
Zeitschrift URP
URP 2001 161
Publikationsart
Entscheid