Verfahrensfragen bei der Kostenverteilung
Zusammenfassung
Verfahrensrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Kostenverteilung nach Art. 32d USG fehlen im geltenden Recht fast vollständig. Daher sind auch heute, vier Jahre nach Inkrafttreten der bundesrechtlichen Kostenverteilungsregelung, wichtige Verfahrensfragen immer noch ungeklärt. Aus Art. 32d Abs. 3 lässt sich schliessen, dass die Behörde nicht in jedem Fall gehalten ist, eine Verfügung über die Kostenverteilung zu erlassen. Fallen die Kosten beim Sanierungspflichtigen an, ist es diesem nicht verwehrt, anstelle des Verfahrens nach Art. 32d Abs. 3 den Weg einer privatrechtlichen Absprache über die Kostentragung zu wählen (Dispositionsmaxime); es ist sogar möglich, eine Schiedsgerichtsbarkeit vorzusehen und damit ein privates Streitschlichtungsverfahren dem Kostenverteilungsverfahren nach Art. 32d Abs. 2 USG vorzuziehen. Hingegen sind Fälle, in denen die Kosten beim Staat anfallen und die Behörde von Amtes wegen eine Kostenverteilungsverfügung…
Zeitschrift URP
URP 2001 798
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag