Teilentwidmung einer Strasse; Zuständigkeiten im Rechtsmittelverfahren

Auszug
VerwGer ZH, Urteil vom 19.02.2001
Relevante Erlasse
kantonales / kommunales Recht
kantonales / kommunales Recht

Leitsätze

Bei Strassenverkehrsordnungen ist zu prüfen, nach welcher rechtlichen Grundlage sie sich richten (Art. 3 Abs. 3 oder Abs. 4 SVG), denn je nachdem sind die Zuständigkeiten im Rechtsmittelverfahren im Bund und im Kanton verschieden. Dabei sollte aber nicht in erster Linie oder gar ausschliesslich auf die Form des Vollzugs (verkehrspolizeiliche Signale oder bauliche Massnahmen), sondern mehr auf den Zweck der Anordnung abgestellt werden. Auf einer bundesrechtlichen Delegation beruhen unter anderem Anordnungen, die dem Schutz der Bewohner vor Lärm und Luftverschmutzung oder der Sicherheit des Strassenverkehrs dienen (E.1b und c). Bei der vorliegenden Umwidmung einer Strasse handelt es sich nach Zweck, Inhalt und Umsetzungsmodalitäten um eine auf einer bundesrechtlichen Delegation beruhende funktionelle Verkehrsanordnung nach Art. 3 Abs. 4 SVG und nicht um eine aus der kantonalen Strassenhoheit abgeleitete Anordnung gemäss Art. 3 Abs. 2 und 3 SVG. Deshalb ist…

Désaffectation partielle d'une route; compétences en procédure de recours

Extrait
VerwGer ZH, Urteil vom 19.02.2001
Actes législatifs
Droit cantonal et communal
Droit cantonal et communal
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Zeitschrift URP

URP 2001 983

Journal DEP

URP 2001 983

Sprache

Langue

Deutsch Französisch

Publikationsart

Entscheid

Forme de publication

Arrêts

Ort

Zollikon ZH

Lieu

Zollikon ZH