Kehrichtgebühr
Hinweis
VerwGer LU, Urteil vom 26.09.2001
Relevante Erlasse
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 2
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 32a
SR 814.01, Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
(07.10.1983)
Art. 32a
Leitsätze
Eine Kehrichtgebühr, die gestützt auf das einschlägige kommunale Reglement allein nach dem Gebäudeversicherungswert festgesetzt wird, verletzt Bundesrecht. Beruft sich ein Einsprecher auf das Verursacherprinzip, muss der Gemeinderat diesen Einwand prüfen und allenfalls die Gebühr herabsetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeindelegislative zuvor die Einführung eines neuen Abfallreglementes mit Umsetzung des Verursacherprinzips (z.B. Sackgebühr) abgelehnt hat.
Zeitschrift URP
URP 2002 85
Publikationsart
Entscheid
Link zum Entscheid
https://entscheidsuche.ch/direkt_kantone%2Flu%2FLU-A-01-75.html