Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) - die aktuellen Rechtsfragen
Zusammenfassung
Bisher sind an rund 8'000 Standorten in der Schweiz Mobilfunkanlagen bewilligt worden. Weitere Funknetze folgen. Jede und jeder Einzelne wird damit in Zukunft stärker der Strahlung ausgesetzt sein. Die ortsfesten Mobilfunkanlagen müssen die Vorschriften der NISV einhalten. Die gesetzlichen Vorgaben der NISV für die Begrenzung der nichtionisierenden Strahlung finden sich im Wesentlichen in den Artikeln 11 bis 18 des Umweltschutzgesetzes (USG). Wichtige Auslegungsfragen sind in einer Vollzugsempfehlung und einer Messempfehlung des Bundes geklärt worden. Die Prüfung der Gesetzmässigkeit der wesentlichen Vorschriften der NISV ergibt: Die Immissionsgrenzwerte der NISV sind nach wie vor gesetzeskonform. Für die von ihnen nicht erfassten nichtthermischen Effek-te der Strahlung lassen sich zur Zeit keine gesetzmässigen Immissionsgrenzwerte festlegen. Die Ausgestaltung der Vorsorge (Anlagegrenzwerte) entspricht Art. 11 Abs. 2 USG. Um das Gesetz zu…
Zeitschrift URP
URP 2003 87
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag