Sanierung in Grundwasserschutzzonen
Zusammenfassung
– Die Sanierung von Anlagen in Grundwasserschutzzonen ist einer von mehreren Sanierungstatbeständen im Gewässerschutzrecht. – Wird eine neue Grundwasserschutzzone ausgeschieden, sind im Fassungsbereich (Zone S1) und in der engeren Schutzzone (Zone S2) sämtliche Anlagen, die das Grundwasser tatsächlich gefährden, innert angemessener Frist zu beseitigen. Die Gewässerschutzverordnung stellt damit in den Zonen S1 und S2 geringere Anforderungen an den Fortbestand von Anlagen als an die Errichtung von Neuanlagen. Dagegen müssen in einer neuen weiteren Schutzzone (Zone S3) sämtliche Anlagen, bei denen die konkrete Gefahr einer Gewässerverunreinigung besteht, gemäss den Anforderungen für Neuanlagen saniert werden. – Im Rahmen der hydrogeologischen Abklärungen, welche im Hinblick auf die Ausscheidung einer neuen Grundwasserschutzzone vorgenommen werden müssen, sind u.a. auch sämtliche Untersuchungen durchzuführen, welche zur Beurteilung des…
Zeitschrift URP
URP 2003 534
Publikationsart
Redaktioneller Beitrag