Baubewilligung in Stadtgebiet mit Strassenlärmbelastung; Lärmschutz
Leitsätze
Beim Entscheid darüber, ob ein Grundstück mit einer hinreichenden Zufahrt im Sinne des Raumplanungsrechts erschlossen ist, sind die Anforderungen des Bundesgesetzes über den Umweltschutz zu beachten. Sind diese Anforderungen erfüllt, genügt die Erschliessung in dieser Hinsicht für die betreffende Nutzung (E. 2). Gemäss Art. 22 Abs. 1 USG werden Baubewilligungen für Neubauten, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, grundsätzlich nur erteilt, wenn die Lärm-Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Bei der Erteilung der Bewilligung muss es aber gemäss Art. 36 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden, wenn sich die Lärmimmissionen dank einer geplanten Strassensanierung verändern wer-den, sofern das betreffende Projekt im Zeitpunkt der Ermittlung be-reits öffentlich aufgelegt ist. Diese Bedingung darf indessen nicht als strikte Voraussetzung aufgefasst werden, wenn andere Elemente – auch vor einem definitiven Entscheid – zeigen, dass die…
Zeitschrift URP
URP 2003 665
Publikationsart
Entscheid